
Bis zum 31. Mai 2026 können Anträge für eine Förderung von Wasserstofftankstellen in Verbindung mit Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbetriebenen Antrieben des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Diese Förderung ist insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge, beispielsweise in der Bauindustrie, von Interesse. Die Förderung ermöglicht Investitionszuschüsse für AFIR-konforme Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr (neu oder bereits im Betrieb und öffentlich zugänglich) und Investitionszuschüsse für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.Es werden verschiedene Kombinationsvarianten gefördert. Die Paketförderung soll durch den Einsatz von Fahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben eine Grundauslastung der AFIR-konformen Wasserstofftankstellen sicherstellen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landesagentur e-mobil BW in Kooperation mit H2B, LBST und H2Saar eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.